Herzlich willkommen
in der Gemeinde Seewis!

Publikationen

Amtliche Publikationen 14.06.2024

Einladung zur Gemeindeversammlung
Am Donnerstag, 20.Juni 2024, um 20.15 Uhr, Bühne Turnhalle, Seewis Dorf.

Traktanden:

  1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
  2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. April 2024, Orientierung
  3. Jahresrechnung 2023, Schulverband Grüsch/Seewis, Genehmigung
  4. Jahresrechnung 2023, Gemeinde Seewis, Genehmigung
  5. Sanierung Parschientschstrasse, Seewis Dorf, Kreditbeschluss
  6. Neubau Trottoir Kantonsstrasse mit Moloksammelstelle, Erweiterung Quartierstrasse Schmittenersand, Seewis-Schmitten, Kreditbeschluss
  7. Ersatz Kommunalfahrzeug Lindner Unitrac 102, Kreditbeschluss
  8. Mitteilungen
  9. Umfrage

Die Botschaft wurde allen Haushaltungen zugestellt.
Der Rechnungsbericht 2023 und die Botschaft kann auf der Webseite der Gemeinde Seewis unter www.seewis.ch/behörden/gemeindeversammlung eingesehen oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Seewis, 14.6.2024 Der Gemeindevorstand


Öffentliche Mitwirkungsauflage Teilrevision Ortsplanung
mit Einspracheauflage Waldfeststellung

In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung findet die öffentliche Mitwir-kungsauflage bezüglich der Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Seewis statt.

Gleichzeitig erfolgt in Anwendung von Art. 11 des kant. Waldgesetzes (KWaG) und Art. 13 Abs. 1 des eidg. Waldgesetzes (WaG) die öffentliche Auflage der von den zuständigen Forstorganen festgestellten und vermessenen Waldgrenze im Bereich Bauzone/Wald.

Gegenstand:
Teilrevision Ortsplanung

Auflagefrist:
Freitag, 14. Juni 2024 bis Montag, 15. Juli 2024

Auflageakten (Link zu Dateien):
  Baugesetz Gemeinde Seewis
  Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1: 2’000, Seewis Dorf
  Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1: 2’000, Pardisla / Schmitten / Saldos
  Genereller Erschliessungsplan 1: 2’000, Seewis Dorf; Teilrevision Verkehr
 Genereller Erschliessungsplan 1: 2’000, Pardisla / Schmitten / Saldos; Teilrevision Verkehr
  Genereller Erschliessungsplan 1: 10’000, Landschaft – Teil Ost; Teilrevision Verkehr
  Genereller Erschliessungsplan 1: 10’000, Landschaft – Teil West; Teilrevision Verkehr
  Planungs- und Mitwirkungsbericht (orientierend)

Auflageort / -zeit:
Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten. Sämtliche Auflageakten können zudem auf der Webseite der Gemeinde Seewis unter Publikationen / Revision Ortsplanung eingesehen werden.

Sprechstunden:
Während der Auflagefrist bietet der Gemeindevorstand die Möglichkeit, individuelle Fragen im Rahmen von Einzelgesprächen klären zu lassen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, werden Interessierte gebeten, vorgängig mit der Gemeindeverwaltung, Tel. 081 325 12 89, einen Termin zu vereinbaren. Die Sprechstunden finden an folgenden Tagen statt:
Mo, 24.06.2024; Mi, 26.06.2024; Di, 2.07.2024; Fr, 5.07.2024.

Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.

Waldfeststellung:
Die vermessenen Waldgrenzen sind in den Zonenplänen als statische Waldgrenzen dargestellt. Gegen die neu festgestellten Waldgrenzen im Bereich Bauzone/Wald kann während der Auflagefrist schriftlich beim Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden (AWN), Löestrasse 14, 7000 Chur, Einsprache erhoben werden. Für Fragen steht das Amt für Wald und Naturgefahren, Region Herrschaft/Prättigau/Davos, Tel. 081/257 66 41, zur Verfügung.

In Bezug auf die Biotope von nationaler Bedeutung ist zu beachten, dass mit der Festlegung der Naturschutzzonen und Trockenstandortzonen die genaue Abgrenzung der Objekte gemäss Art. 3 bis 5 der Biotopschutzverordnungen des Bundes erfolgt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) eine Sachverhaltsüberprüfung zur Abgrenzung eines Biotops von nationaler Bedeutung resp. zur Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einem nationalen Objekt beantragen und eine förmliche Feststellungsverfügung verlangen. Allfällige Beweise, wie Vegetationskartierungen, Fachgutachten oder dergleichen sind beizulegen.

Seewis, 14.6.2024                        Der Gemeindevorstand


Amtsferien
Die Amtsferien des Gemeindevorstandes und der Kommissionen wurden wie folgt festgelegt:
8. Juli 2024 bis 4. August 2024.

Die Gemeindeverwaltung bleibt während den Amtsferien zu den üblichen Schalter- und Bürozeiten besetzt.

Seewis, 14.6.2024                        Der Gemeindevorstand


Turnhalle Seewis
Während den Sommerferien, von Montag, 1. Juli 2024 bis Sonntag, 11. August 2024 bleibt die Turnhalle grundsätzlich geschlossen. Für Ausnahmefälle kann ein Gesuch an den Gemeindevorstand eingereicht werden.
Wir bitten die Vereine und die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Seewis, 14.6.2024                        Die Gemeindeverwaltung


Strassensperrung Güterstrasse
Infolge von Belagsarbeiten muss die Fullistrasse vom Hof Fulli bis und mit Rank Calischa ab dem Montag, 17. Juni 2024 für ca. 3 Wochen gesperrt werden. Allfällige Änderungen werden auf der Informationstafel vor Ort publiziert. Wir danken für Ihr Verständnis.

Seewis, 14.6.2024                        Die Gemeindeverwaltung


Handarbeits- und Werkausstellung der PS Seewis Dorf
Der Kindergarten und die Primarschule Seewis Dorf laden herzlich zur diesjährigen Handarbeits- und Werkausstellung ein.
Diese findet am Dienstag, 25. Juni 2024 von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr in der Turnhalle statt.
Um 18.30 Uhr und um 20.00 Uhr werden zudem einige Gesangsbeiträge vorgetragen.
Für das leibliche Wohl sorgen Getränke, Kaffee, Kuchen und Torten aus unserer Kaffeestube sowie feine Würste vom Grill. Der Erlös daraus fliesst vollumfänglich in die Schulreisekasse.
Auf zahlreichen Besuch freuen sich

Seewis, 14.6.2024                        Der Kindergarten und die Primarschule Seewis Dorf

Schalteröffnungszeiten

Dienstag,  8.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag,  14.00 – 17.00 Uhr
Freitag,   8.30 – 11.30 Uhr

Veränderte Öffnungszeiten, z.B. über Feiertage, werden im Bezirksamtsblatt und in der Rubrik «Aktuell/Amtliche Publikationen» mitgeteilt.

Telefonzeiten

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr

Nach telefonischer Voranmeldung können Termine auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Gemeindeverwaltung Seewis

von Salis-Strasse 2
7212 Seewis Dorf

Tel. +41 (0)81 325 12 89
Mail: verwaltung@seewis.ch
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