Herzlich willkommen
in der Gemeinde Seewis!

Publikationen

Amtliche Publikationen 16.8.2024

Bauarbeiten Parschientschstrasse, Seewis Dorf
Die Bauarbeiten für die Sanierung der Parschientschstrasse beginnen am 2. September 2024 und dauern bis ca. Mai 2025 und werden im Winter 24/25 unterbrochen. Bereits vor dem 2. September 2024 werden Installationsarbeiten vom Unternehmer ausgeführt.

Wir danken für Ihr Verständnis

Seewis, 16.8.2024     Die Gemeindeverwaltung


Kartonsammlung
Die nächste Kartonsammlung findet am Donnerstag, 22. August 2024 von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr beim Werkhof Sand in Seewis Dorf statt.
Die Kartons werden nur flach gefaltet und gebündelt entgegengenommen. Beschichteter Karton und Verpackungen aus Plastik, Styropor und anderem Material werden nicht angenommen.

Seewis, 16.8.2024     Die Gemeindeverwaltung


Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen, Öffentliche Planauflage

Vorlage Nr. S-2454535.1 Transformatorenstation Seewis Berger
Ersatzbau der Transformatorenstation auf der Parzelle 415 in der Gemeinde Seewis am gleichen Standort. Die bestehenden Kabel werden eingeschlauft. Koordinaten: 2766939/ 1205292.

Gesuchsteller

Repower AG Prättigau / Rheintal; Büdemji 1; 7240 Küblis

Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen werden vom 16. August 2024 bis am 16. September 2024 auf der Gemeindeverwaltung Seewis öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten oder online unter: https://esti-consultation.ch/pub/4206/0fa3fd59. Massgebend sind allein die in der Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben.
Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);

e. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)
Planvorlagen, Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Chur, 16.8.2024     Amt für Energie und Verkehr Graubünden

Schalteröffnungszeiten

Dienstag,  8.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag,  14.00 – 17.00 Uhr
Freitag,   8.30 – 11.30 Uhr


Veränderte Öffnungszeiten, z.B. über Feiertage, werden im Bezirksamtsblatt und in der Rubrik «News» mitgeteilt.

Telefonzeiten

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr

Nach telefonischer Voranmeldung können Termine auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Gemeindeverwaltung Seewis

von Salis-Strasse 2
7212 Seewis Dorf


Tel. +41 (0)81 325 12 89
Mail: verwaltung@seewis.ch
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