Herzlich willkommen
in der Gemeinde Seewis!

Publikationen

Amtliche Publikationen 21.06.2024

Amtsferien
Die Amtsferien des Gemeindevorstandes und der Kommissionen wurden wie folgt festgelegt:
8. Juli 2024 bis 4. August 2024.

Die Gemeindeverwaltung bleibt während den Amtsferien zu den üblichen Schalter- und Bürozeiten besetzt.

Seewis, 21.6.2024                        Der Gemeindevorstand


Öffentliche Mitwirkungsauflage Teilrevision Ortsplanung
mit Einspracheauflage Waldfeststellung

In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Seewis statt.

Gleichzeitig erfolgt in Anwendung von Art. 11 des kant. Waldgesetzes (KWaG) und Art. 13 Abs. 1 des eidg. Waldgesetzes (WaG) die öffentliche Auflage der von den zuständigen Forstorganen festgestellten und vermessenen Waldgrenze im Bereich Bauzone/Wald.

Gegenstand:
Teilrevision Ortsplanung

Auflagefrist:
Freitag, 14. Juni 2024 bis Montag, 15. Juli 2024

Auflageakten (Link zu Dateien):
  Baugesetz Gemeinde Seewis
  Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1: 2’000, Seewis Dorf
  Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1: 2’000, Pardisla / Schmitten / Saldos
  Genereller Erschliessungsplan 1: 2’000, Seewis Dorf; Teilrevision Verkehr
 Genereller Erschliessungsplan 1: 2’000, Pardisla / Schmitten / Saldos; Teilrevision Verkehr
  Genereller Erschliessungsplan 1: 10’000, Landschaft – Teil Ost; Teilrevision Verkehr
  Genereller Erschliessungsplan 1: 10’000, Landschaft – Teil West; Teilrevision Verkehr
  Planungs- und Mitwirkungsbericht (orientierend)

Auflageort / -zeit:
Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten. Sämtliche Auflageakten können zudem auf der Webseite der Gemeinde Seewis unter Publikationen / Revision Ortsplanung eingesehen werden.

Sprechstunden:
Während der Auflagefrist bietet der Gemeindevorstand die Möglichkeit, individuelle Fragen im Rahmen von Einzelgesprächen klären zu lassen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, werden Interessierte gebeten, vorgängig mit der Gemeindeverwaltung, Tel. 081 325 12 89, einen Termin zu vereinbaren. Die Sprechstunden finden an folgenden Tagen statt:
Mo, 24.06.2024; Mi, 26.06.2024; Di, 2.07.2024; Fr, 5.07.2024.

Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.

Waldfeststellung:
Die vermessenen Waldgrenzen sind in den Zonenplänen als statische Waldgrenzen dargestellt. Gegen die neu festgestellten Waldgrenzen im Bereich Bauzone/Wald kann während der Auflagefrist schriftlich beim Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden (AWN), Löestrasse 14, 7000 Chur, Einsprache erhoben werden. Für Fragen steht das Amt für Wald und Naturgefahren, Region Herrschaft/Prättigau/Davos, Tel. 081/257 66 41, zur Verfügung.

In Bezug auf die Biotope von nationaler Bedeutung ist zu beachten, dass mit der Festlegung der Naturschutzzonen und Trockenstandortzonen die genaue Abgrenzung der Objekte gemäss Art. 3 bis 5 der Biotopschutzverordnungen des Bundes erfolgt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) eine Sachverhaltsüberprüfung zur Abgrenzung eines Biotops von nationaler Bedeutung resp. zur Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einem nationalen Objekt beantragen und eine förmliche Feststellungsverfügung verlangen. Allfällige Beweise, wie Vegetationskartierungen, Fachgutachten oder dergleichen sind beizulegen.

Seewis, 21.6.2024                        Der Gemeindevorstand


Neue Regelung für Kostenbeteiligung an ÖV-Abonnemente für Schüler, die eine auswärtige Schule besuchen
Der Schulverband hat mitgeteilt, dass das bisherige Angebot für vergünstigte ÖV-Abonnemente für Schülerinnen und Schüler, die eine auswärtige Schule besuchen, eingestellt wurde. Um die betroffenen Familien weiterhin zu unterstützen, hat der Gemeindevorstand beschlossen, den be-troffenen Familien eine Kostenbeteiligung anzubieten.

Konkret bedeutet dies, dass an obligatorisch volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler sowie Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die ein ÖV-Abonnement (BÜGA oder ähnliches) erworben haben, gegen Vorlage einer Kaufquittung eine Kostenbeteiligung in Höhe der Kosten für ein Stre-ckenabonnement vom Wohnort bzw. der nächstgelegenen Haltestelle zum Schulstandort Grüsch, erhalten. Die Erstattung erfolgt jedoch maximal in Höhe des tatsächlich gezahlten Kaufpreises. Die Rückforderung kann bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung der Kostenbeteiligung durch die Gemeinde-verwaltung.

Diese Regelung gilt ausschliesslich für obligatorisch volksschulpflichtige Schülerinnen und Schü-ler sowie Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit Wohnsitz in Seewis und freiwillig eine auswär-tige Schule besuchen.

Für weitere Informationen oder bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Seewis, 21.6.2024                        Der Gemeindevorstand


Turnhalle Seewis
Während den Sommerferien, von Montag, 1. Juli 2024 bis Sonntag, 11. August 2024 bleibt die Turnhalle grundsätzlich geschlossen. Für Ausnahmefälle kann ein Gesuch an den Gemeindevor-stand eingereicht werden.
Wir bitten die Vereine und die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Seewis, 21.6.2024                        Der Gemeindevorstand


Handarbeits- und Werkausstellung der PS Seewis Dorf
Der Kindergarten und die Primarschule Seewis Dorf laden herzlich zur diesjährigen Handarbeits- und Werkausstellung ein.
Diese findet am Dienstag, 25. Juni 2024 von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr in der Turnhalle statt.
Um 18.30 Uhr und um 20.00 Uhr werden zudem einige Gesangsbeiträge vorgetragen.
Für das leibliche Wohl sorgen Getränke, Kaffee, Kuchen und Torten aus unserer Kaffeestube sowie feine Würste vom Grill. Der Erlös daraus fliesst vollumfänglich in die Schulreisekasse.
Auf zahlreichen Besuch freuen sich

Seewis, 21.6.2024                        Der Kindergarten und die Primarschule Seewis Dorf

 

Schalteröffnungszeiten

Dienstag,  8.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag,  14.00 – 17.00 Uhr
Freitag,   8.30 – 11.30 Uhr

Veränderte Öffnungszeiten, z.B. über Feiertage, werden im Bezirksamtsblatt und in der Rubrik «Aktuell/Amtliche Publikationen» mitgeteilt.

Telefonzeiten

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr

Nach telefonischer Voranmeldung können Termine auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Gemeindeverwaltung Seewis

von Salis-Strasse 2
7212 Seewis Dorf

Tel. +41 (0)81 325 12 89
Mail: verwaltung@seewis.ch
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