Öffentliche Auflage
Gesuch um Projektgenehmigung betreffend Rückbau des Kraftwerks Lietha
Öffentliche Auflage vom 4. November 2024 bis 4. Dezember 2024 gemäss Art. 57 ff. des Wasserrechtsgesetzes des Kantons Graubünden (BWRG; BR 810.100).
Die Repower AG ersucht vorliegend um Projektgenehmigung für den Rückbau des Krafwerks Lietha. Mit dem Projektgenehmigungsgesuch vom 15. Oktober 2024 wird um die Erteilung sämtlicher für den Rückbau erforderlichen spezialgesetzlichen Bewilligungen ersucht (Verfahrenskoordination und -konzentration gemäss Art. 58 BWRG).
Das Genehmigungsgesuch im titelerwähnten Zusammenhang liegt im Verwaltungszentrum Sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur sowie in der Gemeinde Grüsch und Seewis zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zudem auch elektronisch auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr Graubünden unter der Rubrik «Aktuelles» einsehbar.
Wer von der Auflage berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisierung, Verhinderung oder Änderung hat (Art. 57 i.V.m. Art. 54 BWRG), ist berechtigt, schriftlich mit einer kurzen Begründung Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben. Einsprache legitimiert ist ferner, wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.
Einsprachen sind innert Auflagefrist dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.
Seewis, 8.11.2024 Die Gemeindeverwaltung/Repower AG