22.07.2022 - 05.08.2022

Absolutes Feuerverbot

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der Waldbrandgefahrenstufe „gross“ erlässt die Ge-meinde Seewis gestützt auf Art. 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes bis auf weiteres ein ab-solutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Seewis. Dieses Verbot gilt bis auf Widerruf. Vom absoluten Feuer- und Feuerwerksverbot betroffen sind:
– Sämtliche Grillstellen
– Feuern im Freien (inkl. Höhenfeuer oder offene Feuer im privaten Rahmen)
– Abbrennen von Feuerwerk ausser- wie auch innerhalb des Siedlungsgebietes.
Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten.
Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung: https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/awn/aktuelles/Waldbrandgefahr/Seiten/aktuelle_waldbrandgefahr.aspx

Seewis, 29.07.2022 Gemeindeverwaltung

 

Schalteröffnungszeiten

Dienstag,  8.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag,  14.00 – 17.00 Uhr
Freitag,   8.30 – 11.30 Uhr

Veränderte Öffnungszeiten, z.B. über Feiertage, werden im Bezirksamtsblatt und in der Rubrik «Aktuell/Amtliche Publikationen» mitgeteilt.

Telefonzeiten

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr

Nach telefonischer Voranmeldung können Termine auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

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7212 Seewis Dorf


Tel. +41 (0)81 325 12 89
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