Bauamt

Bauamt Seewis
Schloss
von Salis-Strasse 2
7212 Seewis Dorf

Jürg Tarnutzer
Tel.: +41 (0)81 330 32 48
Mail: bk@seewis.ch


Die Baugesuche können neu elektronisch einreicht werden unter Link: ebau.gr.ch
Die Gemeinde Seewis nutzt neu das Baubewilligungsverfahren des Kantons Graubünden. Für die Gesuchstellenden bedeutet dies eine wesentliche Arbeitserleichterung. Die Software begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Erfassungsprozess. Die Logik im digitalen Formular zeigt nur die für das Bauvorhaben relevanten Fragen an und stellt zielgerichtete Erklärungstexte zur Verfügung. Die Pläne können Sie als PDF hochladen.

Die neue eBau-Plattform soll dazu beitragen, dass Baugesuche auch mit anderen involvierten Amtsstellen vernetzt sind und somit zu einer effizienten Behandlung beitragen. Zudem kann die Bauherrschaft jederzeit den Bearbeitungsstand einsehen.

Falls Sie Ihr Baugesuch trotz dieses empfehlenswerten Angebots lieber in Papierform einreichen möchten, ist dies nach wie vor möglich. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Formulare für Baugesuche in Papierform
Baugesuch (innerhalb Bauzonen)
BAB Hauptformular (ausserhalb Bauzonen)
   BAB Formular A Wohnbauten (gelb)

   BAB Formular B Landwirtschaftliche Bauten (grün)
   BAB Formular C Anlagen (blau)
Schutz vor erhöhten Radonkonzentrationen
Lärmschutznachweis Luftwasser-Wärmepumpen

Photovoltaikanlage Meldeformular und Selbstdeklaration
Gesuch Ersatzbeitrag Pflichtschutzplätze
Gesuch feuerpolizeiliche Bewilligung
Gesuch zum Bauen in der Gewässerschutzzone
Gesuch Bauvorhaben an Kantonsstrassen

Gesuch Strassenreklamen Tiefbauamt Graubünden

Weitere Informationen
www.are.gr.ch
www.gvg.gr.ch
www.anu.gr.ch

BAB-Wegleitungen und Arbeitshilfen

Grundlagen
Baugesetz
GEP-Erschliessung Verkehr, Feinerschliessung Kernzone
Gebührenverordnung Baubewilligungsverfahren

Zeichenhilfe Baugesuche
IVHB-Begriffe
Quartierplan Chräja
Quartierplanvorschriften Chräja

Quartierplanvorschriften Lösli
Quartierplanvorschriften Prada
Quartierplan Gestaltung Prada
Quartierplanvorschriften Tamära
Quellschutzzonenplan
Schutzzonenreglement Quellfassungen
Wasser-Abwassergebühren 2020

Planungszone auf dem Gemeindegebiet Seewis i.P.
Der Gemeindevorstand hat am 18. Dezember 2018 über das gesamte Gemeindegebiet eine Planungszone gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) mit folgenden Planungszielen erlassen:

  • Prüfung einer Reduktion der Bauzonen (Kern, Dorf und Wohnzonen) ausserhalb und am Rand des weitgehend überbauten Gebiets entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 2 RPG sowie des kantonalen Richtplans (KRIP-S) vom 20. März 2018.
  • Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des kantonalen KRIP-S vom 20. März 2018, insbesondere betreffend Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen und Siedlungserneuerung (KRIP-S, Ziff. 5.1.2, Handlungsanweisungen).
  • Prüfung von Möglichkeiten zur Förderung und Weiterentwicklung der Industriezone in Pardisla als Standort für Firmen mit hoher Wertschöpfung.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (vgl. Art. 21 Abs. 2 KRG). Baubewilligungen sind während der Geltungsdauer der Planungszone insbesondere dann zurückzustellen, wenn das Bauvorhaben Flächen beansprucht, die ausserhalb des weitgehend überbauten Gebietes liegen oder wenn es nicht mindestens 80 Prozent der auf der Bauparzelle zur Verfügung stehenden Ausnützung konsumiert.

Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.
Die Planungszone wurde am 24. August 2020 und am 10. Februar 2023 verlängert.
Die Verlängerung der Planungszone gilt bis am 31. Dezember 2024.

Schalteröffnungszeiten

Dienstag,  8.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag,  14.00 – 17.00 Uhr
Freitag,   8.30 – 11.30 Uhr

Veränderte Öffnungszeiten, z.B. über Feiertage, werden im Bezirksamtsblatt und in der Rubrik «Aktuell/Amtliche Publikationen» mitgeteilt.

Telefonzeiten

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr

Nach telefonischer Voranmeldung können Termine auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Gemeindeverwaltung Seewis

von Salis-Strasse 2
7212 Seewis Dorf

Tel. +41 (0)81 325 12 89
Mail: verwaltung@seewis.ch
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